Das OVG Münster bestätigt die Einstufung der AfD-Bundespartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Rechtspfleger:innen in NRW dürfen bald Roben tragen. Kriminelle Internet-Angriffe aus dem Ausland haben stark zugenommen.
Startseite » Uncategorized » Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2024: AfD bleibt Verdachtsfall / Roben für Rechtspfleger.innen? / neues Lagebild Cybercrime