Das BMI verbot das Islamische Zentrum Hamburg und stützte sich auf das Vereinsgesetz. Das SG Hamburg verlangte eine Einzelfallprüfung für den Bargeldbedarf von Asylbewerbern. Die Europäische Kommission legte ihren Rechtsstaatsbericht vor.
Startseite » Uncategorized » Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2024: Verbot des IZH / SG Hamburg zu Bezahlkarte / Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission