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EuGH stärkt Verbraucherrechte: Mieter-Dienst Conny hätte auf Zahlungspflicht hinweisen müssen

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Der Rechtsdienstleister Conny, der die Interessen von Mietern vertritt, hat gegen europäisches Verbraucherrecht verstoßen. Der Legal-Tech-Anbieter hätte deutlicher auf eine mögliche Zahlungspflicht seiner Kunden hinweisen müssen.