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EuGH zur Fluggastentschädigung: Personalmangel am Flughafen kann ein außergewöhnlicher Umstand sein

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Airlines müssen keine Entschädigung zahlen, wenn Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände entstehen. Personalmangel bei der Gepäckabfertigung kann einen solchen Umstand darstellen, so der EuGH nun.