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„From the River to the Sea“: Auch OVG Bremen hält Verbot der Parole aufrecht

Der politische Arm der aktiven Zivilgesellschaft in Europa

„From the River to the Sea“: Auch OVG Bremen hält Verbot der Parole aufrecht

Die Parole darf versammlungsrechtlich untersagt werden, so das OVG. Die Strafbarkeit könnte daraus folgen, dass es sich um ein Symbol der verbotenen Hamas handele. Andere Strafnormen wie Volksverhetzung schloss das Gericht dagegen aus.