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Hessisches LSG verneint Kostenübernahme für OP: Männerbrüste haben regelmäßig keinen Krankheitswert

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“Männerbrüste” können Betroffene sowohl ästhetisch als auch physisch durchaus stören. Behandlungskosten müssen allerdings regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen werden, entschied das LSG Hessen.