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Hessisches LSG zu Anspruch nach Gewichtsabnahme: Hautstraffung ist keine Krankheit

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Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.