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Kein Schmerzensgeld für Augenverletzung in der Anprobe: Heimtückische Preisschilder gibt es nicht

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Verletzt sich ein Kunde an einem Preisschild, hat nach Auffassung des LG München I meist keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie so oft ging es in diesem c.i.c.-Fall um die Frage: Welches Verhalten ist lebensnah, welches lebensfremd?