Ist der Slogan als Volksverhetzung oder Hamas-Symbol strafbar? Die Verwaltungsgerichte sind sich uneins. Nun entscheidet erstmals eine Strafkammer am Landgericht, verneint eine Strafbarkeit – und übt Kritik am Bundesinnenministerium.
Startseite » Uncategorized » Landgericht zu „From the River to the Sea“: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit