Zählt Jugendarrest als Freiheitsentziehung? Ja, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Ein Bürgergeldempfänger muss deshalb 400 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache ist aber Revision zugelassen.
Startseite » Uncategorized » LSG Celle klärt Grundsatzfrage: Wer Jugendarrest hat, bekommt kein Bürgergeld