Arbeitgeber, die bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen, können das entweder online oder auf dem Postweg machen. Wer letzteren wählt, trägt aber auch das Risiko, wenn der Antrag zu spät ankommt, so das LSG NRW.
Startseite » Uncategorized » LSG NRW zur Beantragung von Kurzarbeitergeld: Wer sich auf die Post verlässt, ist selbst schuld