Auch wenn man einen Untermietvertrag hat und an seine Eltern Miete zahlt, zählt dies nicht als eigenständiges Wohnen. Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wies das LSG NRW aus diesem Grund ab.
Startseite » Uncategorized » LSG NRW zur Berufsausbildungsbeihilfe: Hotel Mama bleibt Hotel Mama, auch mit Untermietvertrag