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LTO liegt unveröffentlichtes Dokument vor: So begründet das BMI das Compact-Verbot

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Das Magazin Compact werde gezielt als Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele verwendet. So fasst es die LTO vorliegende bislang unveröffentlichte Begründung des BMI zusammen. Die Auseinandersetzung mit der Pressefreiheit fällt knapp aus.