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Mann haut Kollegin auf den Po und hält sie fest: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung auf Betriebsfeier wirksam

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Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin auf den Po haut und sie gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, so das ArbG Siegburg – und zwar auch dann, wenn es auf einer Betriebsfeier passiert.