Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.