Der Käufer eines online erworbenen Notebooks hat ein Widerrufsrecht – und zwar selbst dann, wenn das Gerät aus vorgegebenen Standardoptionen individuell konfiguriert und zusammengebaut wurde, so das OLG Brandenburg.
Startseite » Uncategorized » OLG Brandenburg bejaht Widerrufsrecht: Auswahl verschiedener PC-Bauteile ist noch keine Maßanfertigung