Das OLG Hamburg urteilte im Streit zwischen Till Lindemann und dem Spiegel zu Vorwürfen rund um sexuelle Kontakte während Rammstein-Konzerten. Das OLG differenziert dabei zwischen K.O.-Tropfen und Alkohol. Der Rechtsstreit geht weiter.
Startseite » Uncategorized » OLG Hamburg zu Lindemann vs. Spiegel: K.O.-Tropfen-Verdacht gegen Lindemann bleibt unzulässig