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OLG Karlsruhe zur Warenwerbung: Frisch gezapfter O-Saft muss eindeutig ausgepreist werden

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Wenn ein Supermarkt Orangensaft zum Selbstabzapfen bewirbt, muss dabei der Preis pro Liter oder Milliliter angegeben sein. Das hat das OLG Karlsruhe nun klargestellt. Kunden müssten Preise transparent vergleichen können.