Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Startseite » Uncategorized » OLG Köln zur Haftung beim Verkehrsunfall: Wer sich nicht anschnallt, kann Mitschuld tragen