Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » Reiserecht beim AG München: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

Reiserecht beim AG München: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

  • von

Aus Angst vor Corona traten viele Touristen 2020 und 2021 ihre Reisen nicht an. Um Geld zurückzuerhalten, muss der Rücktritt auch erklärt werden. Ein bloßes No-show reicht für eine konkludente Erklärung nicht, stellte das AG München klar.