Kann die Schreibtischtätigkeit einer Sekretärin in einem Konzentrationslager Beihilfe zum tausendfachen Mord sein? Am 20. August entscheidet darüber der 5. Strafsenat des BGH. Roman Fiedler war bei der Verhandlung in Leipzig dabei.
Startseite » Uncategorized » Revision im KZ-Prozess vor dem BGH: Das Sekretariat zur Vorhölle