Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“: Fackelmarsch-Verbot bleibt unangetastet

Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“: Fackelmarsch-Verbot bleibt unangetastet

  • von

„Die Rechte“ wollte einen Fackelmarsch durch Dortmund veranstalten und blieb mit Klagen gegen das Verbot erfolglos. Auch vor dem BVerfG gab es eine weitere Niederlage.