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Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“: LG Halle verurteilt Björn Höcke zum zweiten Mal

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Das LG Halle hat Björn Höcke zum zweiten Mal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Der einschlägige Straftatbestand wirft grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf.