Eine Medizinstudentin klagt gleich zweimal auf höhere Ausbildungsförderung und bekommt nun vom VG Berlin Recht: Es sei verfassungswidrig, wenn BAföG-Leistungen niedriger bemessen sind als das Bürgergeld.
Startseite » Uncategorized » VG Berlin hält BAföG-Satz für zu niedrig: „Ausbildungsbezogenes Existenzminimum verfehlt“