Nur solche Würstchen, die in Nürnberg hergestellt werden, dürfen sich „Nürnberger Rostbratwürstchen“ nennen. Dass aber auch andere Wurstproduzenten ihre Würste „Rostbratwürstchen“ taufen dürfen, hat nun das LG München I bestätigt.
Startseite » Uncategorized » Vorm LG München I ging’s um die Wurst: „Rostbratwürstchen“ müssen nicht aus Nürnberg kommen