Nach Abschluss der Station müssen Anwälte ihren Referendaren unverzüglich ein Zeugnis ausstellen. Eine Anwältin ließ sich dafür aber über vier Monate Zeit. Sie muss jetzt die Kosten für das AGH-Verfahren tragen.
Startseite » Uncategorized » Zeungis nach Ende der Anwaltsstation: Vier Monate warten ist zu lang