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Zu schnell am Einsatzort: Polizist haftet für Schäden am Polizeifahrzeug

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Im Einsatz muss es für Polizisten schnell gehen. Es gibt aber auch ein „zu schnell“, entschied das VG Berlin. Ein Polizist, der auf dem Weg zum Tatort mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall baute, haftet daher anteilig für den Schaden.