Wenn die medizinischen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, wer soll dann zuerst behandelt werden? Regeln des Bundes dazu hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
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Bundesverfassungsgericht: Wie Ärztinnen und Ärzte bei knapp werdenden Intensivbetten entscheiden sollen, war jetzt Thema beim Bundesverfassungsgericht.
- von Susanne Maurer