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Bundesverfassungsgericht: Wie Ärztinnen und Ärzte bei knapp werdenden Intensivbetten entscheiden sollen, war jetzt Thema beim Bundesverfassungsgericht.

Wenn die medizinischen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, wer soll dann zuerst behandelt werden? Regeln des Bundes dazu hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.