Kehrtwende im Examensskandal: Das Niedersächsische OVG hat entschieden, dass die Klägerin doch keine Lösungen gekauft hat. Eine Täuschung sei nicht nachweisbar. Nach neun Jahren darf sie sich also Volljuristin nennen.
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OVG gibt Klägerin Recht: Neun Jahre nach Aberkennung des Examens doch Volljuristin
- von Susanne Maurer