In seinem jüngsten Urteil rückt der EuGH von seiner bisherigen restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ab. Die vorbeugende Speicherung von IP-Adressen ist nunmehr zur Verfolgung jeglicher Art von Straftaten gestattet.
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Speicherung von IP-Adressen: EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung bei allen Straftaten
- von Susanne Maurer