Der rbb darf vor der Veröffentlichung eine Sequenz aus einem MLPD-Wahlwerbespot herausschneiden, der gut sichtbar ein Buchcover zeigt. Kommerzielle Produktplatzierungen gehörten nicht in eine Wahlwerbung hinein, so das BVerfG.
Startseite » Uncategorized » MLPD scheitert mit Eilantrag vor dem BVerfG: Kein Wahlwerbespot mit kommerzieller Werbung