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Nach EuGH und „Quick Freeze“: Zugriff auf „Vorratsdaten“ für Verfassungsschutz unverzichtbar

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EuGH und BVerfG lassen die „Vorratsdatenspeicherung“ zum Schutz der nationalen Sicherheit zu. Ein Abruf durch Nachrichtendienste ist rechtlich zulässig und dringend erforderlich, meinen Jan-Hendrik Dietrich und Johannes Unterreitmeier.