EuGH und BVerfG lassen die „Vorratsdatenspeicherung“ zum Schutz der nationalen Sicherheit zu. Ein Abruf durch Nachrichtendienste ist rechtlich zulässig und dringend erforderlich, meinen Jan-Hendrik Dietrich und Johannes Unterreitmeier.
Startseite » Uncategorized » Nach EuGH und „Quick Freeze“: Zugriff auf „Vorratsdaten“ für Verfassungsschutz unverzichtbar