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Nach EuGH und „Quick Freeze“: Zugriff auf „Vorratsdaten“ für Verfassungsschutz unverzichtbar

Der politische Arm der aktiven Zivilgesellschaft in Europa

Nach EuGH und „Quick Freeze“: Zugriff auf „Vorratsdaten“ für Verfassungsschutz unverzichtbar

EuGH und BVerfG lassen die „Vorratsdatenspeicherung“ zum Schutz der nationalen Sicherheit zu. Ein Abruf durch Nachrichtendienste ist rechtlich zulässig und dringend erforderlich, meinen Jan-Hendrik Dietrich und Johannes Unterreitmeier.