Das Gefühl einer „totalen Blockade“ ging bei einer Richterin so weit, dass sie letztlich ihre Akten nicht mehr bearbeitete und teilweise verfälschte. Das LG Hagen musste nun neu über die Strafzumessung entscheiden.
Startseite » Uncategorized » Zweiter Anlauf in Rechtsbeugungs-Fall beim LG Hagen: Richterin mit „Blockade“ muss ins Gefängnis